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Hirtenbrief aller REC Bischöfe von Brasilien bis Kroatien.

Oktober 31, 2017

Website der Mutterkirche REC, USA – REC Mutterkirche USA

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Bischöfe REC

THE REFORMED EPISCOPAL CHURCH

                     OFFICE FOR THE UNITED STATES and CANADA

A Founding Member of the Province of the  Anglican   Church in North America

 

An die treuen Gemeindeglieder der weltweiten Familie

der Reformierten Episkopalkirchen.

Ein Schreiben aller Bischöfe der Reformierten Episkopalkirche.

Die Bischöfe der Reformierten Episkopalkirche (REC) trafen sich am 2. Oktober 2017 in der „Kirche der Heiligen Kommunion“ (Church oft he Holy Communion), Dallas, Texas, zum Gebet, zur Gemeinschaft, zur Planung von Erneuerung und Gemeindepflanzung von anglikanischen Gemeinden und zur Besprechung anderer Angelegenheiten bezüglich der Kirche. Bischöfe der Reformierten Episkopalkirche aus Kanada, England, Kroatien, Deutschland und Brasilien waren durch Zuschaltung mittels einer Telefonkonferenz anwesend.

Zu den diskutierten Themen gehörte auch die jüngste Erklärung des Kollegiums der Bischöfe der Anglikanischen Kirche in Nordamerika (ACNA) über die Ordination von Frauen. Diese Erklärung entstand durch die vom 5. bis 7. September 2017 in Victoria, British Columbia, abgehaltene Konklave aller ACNA Bischöfe. Sie stellt den ersten Versuch des ACNA Bischofskollegiums dar, seit dem Abschluss der fünfjährigen Studie der Arbeitsgruppe über das Weiheamt (Holy Orders), die unterschiedlichen Ansichten innerhalb der Diözesen der ACNA zu diesem Thema anzusprechen.

Da die reformierten episkopalen Bischöfe in Nordamerika Mitglieder des ACNA-Bischofskollegiums sind, hat die Veröffentlichung der ACNA Erklärung bei REK-Geistlichen und Laien zu Fragen darüber geführt, welche Auswirkungen dies auf das Verständnis der Reformierten Episkopalkirche für das Weiheamt haben könnte. Folglich haben es die Bischöfe für ratsam gehalten, einen Hirtenbrief an die weltweite Kirchenfamilie der REK zu richten, um unsere Position klar zu machen und damit mögliche Ängste über die Ausrichtung unserer Kirche zu zerstreuen.

Der Brief spricht zwei Punkte an, die die Bischöfe mitteilen wollen.

Der erste Punkt besteht darin, dass die Reformierte Episkopalkirche ihre Überzeugung beibehält, dass das dreifache Weiheamt von Bischof, Presbyter und Diakon nur Männern vorbehalten ist. Diese Position ist fest in unserer Kirchenverfassung und dem entschlossenen Engagement jedes Bischofs in der Reformierten Episkopalkirche verankert.

Der zweite Teil des Briefes vermittelt die wesentlichen Gründe dafür, dass die Reformierte Episkopalkirche in Nordamerika Gründungsmitglied der Anglikanischen Kirche in Nordamerika / ACNA mit einflussreicher Stimme und Wahlrecht wurde, und sie sich der praktischen Vorteile als Ergebnis dieser fortgesetzten Beziehung erfreut.

Schließlich sollen die folgenden Punkte dieses Hirtenbriefs erwähnt werden, der verbreitet werden soll.

  1. Von Zeit zu Zeit haben die Bischöfe Hirtenbriefe für gesamte Kirche herausgegeben. Es wird erwartet, dass dieser Brief jedem Mitglied jeder Gemeinde (Mission) der Reformierten Episkopalkirche mündlich sowie auch in schriftlicher Form mitgeteilt wird.
  2. Wegen ihrer Länge finden es manche Pfarrer / Pastoren vielleicht nicht praktisch, den Hirtenbrief im Rahmen eines regelmäßigen Sonntagsgottesdienstes zu lesen. Die Bischöfe schlagen vor, dass ein geeigneter alternativer Ort ausgewählt wird, wie zum Beispiel eine Sonntagsschulklasse oder eine Zusammenkunft während der Woche. Eine Kopie sollten an einem Anschlagbrett angebracht oder auf einem Ausstellungstisch ausgelegt werden.
  3. Das Wort „katholisch“ erscheint häufig im diesem gesamten Brief. Die Bischöfe erinnern den Leser daran, dass dieses Wort in dem Sinne verwendet wird, wie es in dem Nicänischen-, Apostolischen- und Athanasianischen Glaubensbekenntnis gefunden wird und sich auf die gesamte christliche Kirche bezieht, jedoch nicht als ein verengter Bezug allein auf die Römisch-katholische Kirche angesehen werden soll.

Hirtenbrief der Bischöfe der Reformierten Episkopalkirche

Dallas/Texas, am 18. Sonntag nach Trinitatis

Liebe Brüder und Schwestern der Reformierten Episkopalkirche, seid gegrüßt im Namen unseres Herrn und Erretters Jesus Christus!

Als Bischöfe der Kirchenfamilie der Reformierten Episkopalkirchen weltweit, schreiben wir Euch angesichts der jüngsten Erklärung des Bischofskollegiums der Anglikanischen Kirche in Nordamerika (ACNA) zur Frauenordination. Diese Erklärung fasst die Übereinkunft des Konklaves[1] zusammen, das in der Kirche unseres Herrn in Victoria, British Columbia, vom 5. bis 7. September abgehalten wurde. Einige unserer Geistlichen und Laien haben von uns eine eigene Erwiderung, die unsere Auffassung über jene Erklärung darlegt, erbeten. Wir haben diesen Ratschlag betend erwogen und legen Euch folgende Orientierungshilfe vor.

 

Zu Beginn seid versichert: Aufgrund der Autorität der Heiligen Schrift, wie sie von der maßgeblichen kirchlichen Überlieferung seit zweitausend Jahren verstanden wird, sind wir überzeugt, dass nur ein getaufter Mann die Weihe (Ordination) zum Diakon, Presbyter oder Bischof empfangen kann. Unsere Kirchen haben diesen Standpunkt seit mehr als 144 Jahren einmütig vertreten. Viele Jahre lang war es nicht notwendig, diesen Grundsatz in unsere Verfassung und unsere Kanones aufzunehmen. In den letzten Jahren haben jedoch sowohl die Reformierte Episkopalkirche (Reformed Episcopal Church) in Nordamerika als auch die Freie Kirche von England (Free Church of England) für diese Überzeugung Gewähr geleistet: Es wurde sichergestellt, dass unsere Verfassung und Kanones ausdrücklich die historische Position der Heiligen Schrift über das Weiheamt bekennen. Darüber hinaus hat unsere nordamerikanische Jurisdiktion das alte, biblische Laienamt der Diakonisse erneuert und sich verpflichtet, die richtigen und aus biblischer Sicht wichtigen Möglichkeiten des weiblichen Dienstes im Reich Gottes zu fördern.

Hierzu bleiben wir unseren Konsekrationsversprechen treu, als wir bei unseren Bischofsweihen gelobt und unterschrieben haben, die Lehre und Disziplin der katholischen[2] Kirche zu bewahren, zu verteidigen und zu lehren, so wie sie die Reformierten Episkopalkirchen erhalten haben. Diese Gelübde binden uns an das irrtumslose, unfehlbare, unveränderliche geschriebene Wort Gottes, die altkirchlichen Glaubensbekenntnisse, die Neununddreißig Glaubensartikel, das historische Allgemeine Gebetbuch, wie es von den Reformierten Episkopalkirchen angenommen wurde, und die anderen Lehrdokumente der Kirche (d.h. die Präambel, die Jerusalemer Erklärung und in Nordamerika das Chicago-Lambeth-Viereck)[3].

In Bezug auf die Erklärung des Bischofskollegiums legen wir Euch folgende Punkte dar.

Erstens war das jüngste Konklave nur die erste bischöfliche Zusammenkunft der Anglikanischen Kirche in Nordamerika, die sich mit dem Abschlussbericht der Arbeitsgruppe zum Weiheamt – unter dem Vorsitz unseres Bischofs David Hicks – befasst hat. Wir alle suchen die Führung des Herrn in Bezug auf die künftige Debatte. Im Moment bringt die Erklärung jedoch die Meinung des Bischofskollegiums zum Ausdruck – unter Einschluss jener, welche die Frauenordination ablehnen und jener, die sie für möglich halten.

Zweitens sollten die noch nie da gewesenen, positiven Aussagen der Erklärung nicht übersehen werden, obgleich wir erkennen, dass es auch widerstreitende Punkte gibt. Es ist sehr bezeichnend, dass das Bischofskollegium zum ersten Mal in der Geschichte der Anglikanischen Kirche in Nordamerika sich folgendermaßen ausgedrückt hat: „die Praxis [der Frauenordination] ist eine Neuerung gegenüber der apostolischen Tradition und der altkirchlichen Kirchenverfassung“ und „[es gibt] keine hinreichende Ermächtigung in der Heiligen Schrift, die Weihe von Frauen zum Priesteramt als Standardpraxis in der gesamten Kirchenprovinz zu akzeptieren.“ Diese Bemerkungen verneinen die Vorstellung, dass beide Gepflogenheiten [nämlich die Frauenordination und ihre Ablehnung, d. Übers.] gleichberechtigt, etwa im Sinne einer „doppelten Richtigkeit“ (dual integrity), seien. Wie der Bericht abschließend festhält, können „nicht beide Positionen richtig sein“. Das Bischofskollegium hat sich diesem Standpunkt angeschlossen. In dieser Hinsicht sehen wir die Erklärung der Bischöfe als Anerkennung [unserer Position, d. Übers.], die deutlicher ist als jemals zuvor.

Drittens sind wir uns der erheblich verschiedenen Situationen bewusst, in denen sich die Bischöfe der Reformierten Episkopalkirche in Deutschland[4], Kroatien und Kuba sowie der Freien Kirche von England (mit ihren abhängigen kirchlichen Werken in Brasilien, Venezuela, Russland, Frankreich und Australien) und die Bischöfe, deren Diözesen Teil der Reformierten Episkopalkirche in Nordamerika sind, befinden. In Bezug auf die erstere Gruppe hat die Anglikanischen Kirche in Nordamerika erklärt, dass sie in voller Kirchengemeinschaft mit ihnen steht und ihre Ordnungen, Sakramente und Gemeinden anerkennt, und versprochen, mit ihnen im Dienst des Evangeliums zusammenzuarbeiten. Für diejenigen von uns, die in der Reformierten Episkopalkirche in den Vereinigten Staaten und Kanada zur bischöflichen Aufsicht berufen sind, ist die Situation aufgrund unserer Verpflichtungen gegenüber der Anglikanischen Kirche in Nordamerika etwas anders. Der übrige Teil dieses Hirtenbriefs behandelt daher in erster Linie die Bedenken und Fragen, welche die Erklärung des Bischofskollegiums für uns, unsere Geistlichen und unser gläubiges Volk aufwirft.

Die Erklärung bestätigt die gegenwärtige Verfassung und die Kanones der Anglikanischen Kirche in Nordamerika, die jeder Diözese freistellen, welche Praxis in ihrem Seelsorgebereich zu befolgen ist. Der Grund für den scheinbaren Widerspruch in der Erklärung ist in einem gewissen Sinn einfach zu verstehen. Unter den Bischöfen der Anglikanischen Kirche in Nordamerika müsste es einstimmige Unterstützung für die Änderung der Verfassung und der Kanones geben, und selbst dann wäre noch ein langwieriger Verfassungsänderungsprozess unter Einschluss von Laien und Klerus erforderlich. Ein derartiger Konsens existiert weder im Bischofskollegium der Anglikanischen Kirche in Nordamerika noch scheint er gegenwärtig in der Anglikanischen Kirche in Nordamerika als ganzer zu bestehen. Während es hinreichenden Konsens für jene Aussagen in der Erklärung gab, durch welche die biblische und überlieferte Praxis geschützt wird, gab es unter den Bischöfen nicht genügend Einvernehmen, um eine Änderung der Verfassung und der Kanones der Anglikanischen Kirche in Nordamerika in dieser Frage zu erwägen.

Wir in der Reformierten Episkopalkirche in Nordamerika erkennen die starken biblischen und historischen Aussagen [in der Erklärung] als eine Verbesserung an, obwohl diese Festlegungen noch nicht so weit in die Herzen und Köpfe der Anglikanischen Kirche in Nordamerika eingedrungen sind, dass sie die Praxis der Frauenordination ganz verwerfen würden. Wir wünschen uns immer noch, dass dieses Letztere zustande kommt. Wir beten, dass der Heilige Geist im Laufe der Zeit die Anglikanische Kirche in Nordamerika durch die Anerkennung der Heiligen Schrift und der maßgeblichen Überlieferung ihrer historischen Auslegung zu einer größeren Übereinstimmung mit dem Worte Gottes führen wird. Deshalb haben wir für die Erklärung gestimmt; diese Entscheidung bedeutet natürlich nicht, dass wir die Weihe von Frauen befürworten. Eben die Verfassung und die Kanones der Anglikanischen Kirche in Nordamerika gestatten uns, eine gesonderte Kirchenprovinz mit eigener reformiert-episkopaler Verfassung und eigenen Kanones zu bleiben, wodurch ausdrücklich nur Männer für das ordinierte Amt (Weiheamt) vorgesehen werden.

Auch auf weitere konstruktive Kommentare in der Erklärung weisen wir hiermit hin; sie betonen, wie notwendig es für die Kirche ist, besser zu vermitteln, auf welche Weise der apostolische Dienst nicht nur eine Angelegenheit des Klerus, sondern ebenso der Laien ist. Im Allgemeinen hat die westliche Kirche unter einer Art professioneller Klerikalisierung gelitten. In dieser Hinsicht werden Geistliche allzu oft als diejenigen gesehen, die den Dienst verrichten, während die Laien zu Zuschauern werden. Im Gegensatz dazu lehrt das Neue Testament, dass der Klerus die Laien zurüsten soll, um am Werk des Dienstes tätig teilzunehmen, ausgenommen die sakramentalen Aufgaben, die nur dem Klerus obliegen. So wichtig der Vorrang des Gottesdienstes ist, so findet doch der überwiegende Teil des zwischenmenschlichen Dienstes außerhalb der heiligen Liturgie statt, und zwar durch Laien, sowohl männliche wie weibliche. Die Reformierte Episkopalkirche Nordamerika legt großen Wert auf die Bedeutung der Laiendienste. Deshalb unterstützen wir nachdrücklich das Anliegen in der Erklärung des Bischofskollegiums, das gesamte Volk Gottes über die vielfältigen Möglichkeiten des Dienstes am Herrn in seiner Kirche zu unterweisen und dafür zuzurüsten.

An dieser Stelle mag eine nochmalige Begründung sowohl für den Beschluss der Reformierten Episkopalkirche in Nordamerika zur Beteiligung an der Anglikanischen Kirche in Nordamerika als auch für deren Fortsetzung (im Lichte der deutlicheren Kommentare in der Erklärung des Bischofskollegiums) angebracht sein. Unsere Beteiligung an der Anglikanischen Kirche in Nordamerika ist eine Bundesbeziehung, die auf dem Prinzip der Katholizität basiert, wie es im Apostolischen Glaubensbekenntnis formuliert wird: „Wir glauben an die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche“. Das Wort „katholisch“ meint die universale Kirche, nicht nur einen Teil, wie etwa die römisch-katholische Kirche. Es geht jedoch über die bloße Aussage hinaus, dass die Kirche größer ist als die eigene Jurisdiktion[5]. Das Wort „katholisch“ kommt von der griechischen Präpositionalkonstruktion kath‘ holon [von kata und holos], wörtlich „dem Ganzen gemäß“. Dies impliziert ein gemeinsames Bekenntnis zur Fülle des Glaubens, so wie in den altkirchlichen Glaubensbekenntnissen (Apostolikum, Nizänum und Athanasianum) formuliert. Jenseits der Universalität und des Bekenntnisses bedeutet Katholizität jedoch auch die Verpflichtung zu einer wirklichen Verbindung und Gemeinschaft mit der größeren anglikanischen Familie und zu den historischen, von Canterbury errichteten Kirchenprovinzen, obgleich die Gemeinschaft mit Canterbury gegenwärtig nicht möglich ist. Ein „unabhängiger Anglikaner“ oder eine isolierte Jurisdiktion zu sein, ist ein Oxymoron [Widerspruch in sich, d. Übers.] und nur dann zulässig, wenn gar keine andere Option besteht. Deshalb sagen wir, dass es, wenn möglich, eine konkrete Selbstverpflichtung zur Verbindung mit der weltweiten anglikanischen Kirchenfamilie geben sollte. Durch die Anglikanische Kirche in Nordamerika und GAFCON [die Konferenz für eine weltweite anglikanische Zukunft, d. Übers.] wurde uns diese Verbindung mit der größeren anglikanischen Familie eröffnet.

Unsere Beteiligung an der Anglikanischen Kirche in Nordamerika und an GAFCON steht im Einklang mit den historischen Bestrebungen in der Reformierten Episkopalkirche. Die Reformierte Episkopalkirche in Nordamerika hat während ihrer gesamten Geschichte an kritischen Wegscheiden entschieden, dass sie es vorzieht nicht unabhängig zu sein, sondern Teil der anglikanischen Familie, solange sie ihren eigenen Überzeugungen treu bleiben kann. Dies wird vielleicht am deutlichsten im vorteilhaften Abschlussbericht der Frank-Wilson-Kommission der späten 1930er Jahre hinsichtlich des Weiheamts der Reformierten Episkopalkirche und unserer Zulassung zur Anglikanischen Kirchengemeinschaft, die durch den Ausbruch des Zweiten Weltkrieg jedoch nicht verfolgt werden konnte. Die gleichen Anliegen wurden in der Reformierten Episkopalkirche auch offenbar während der ökumenischen Dialoge in den 1990er Jahren mit der Episkopalkirche der Vereinigten Staaten von Amerika (TEC). Schließlich haben die Anglikanische Kirche in Nordamerika und GAFCON 2008-2009 eine Möglichkeit geschaffen, um die Anliegen der Reformierten Episkopalkirche in Nordamerika zu verwirklichen. So konnten wir diesem Teil der Kirche des Herrn beitreten und zugleich unsere kirchenrechtlichen Status sowie unsere Selbstverpflichtung zu einem rein männlichen Klerus behalten. Aufgrund des größeren ekklesiologischen Prinzips, das im Apostolischen Glaubensbekenntnis zum Ausdruck kommt, haben wir eine Mitgliedschaft unserer Kirche in dem GAFCON-Verbund innerhalb des Anglikanismus für wichtig gehalten, um dadurch unsere Selbstverpflichtung zu Katholizität und örtlicher Jurisdiktion [bzw. kirchenrechtlicher Subsidiarität [6], d. Übers.] zu erfüllen.

In der Anglikanischen Kirche in Nordamerika ordiniert die überwiegende Mehrheit der Diözesen keine Frauen zum Priesteramt; viele ordinieren auch keine Frauen zum Diakonat. Dennoch gibt es Diözesen, die Frauen in beide Ämter ordinieren. Unsere beiden wechselseitig wichtigen Selbstverpflichtungen zur Katholizität und kirchenrechtlichen Subsidiarität bringen uns in Kirchengemeinschaft mit Diözesen, die Frauen ordinieren. In diesem Punkt stimmen jene Diözesen nicht vollständig mit der altkirchlichen Kirchenverfassung überein, während sie alle anderen Punkte des katholischen Glaubens vertreten. Bezüglich der altkirchlichen Kirchenverfassung besteht gleichwohl Einigkeit darüber, dass Frauen nicht das Bischofsamt innehaben können, was wesentlich für den Erhalt der apostolischen Sukzession ist. Ohne diese Selbstverpflichtung zur Kirchenverfassung hätte die Reformierte Episkopalkirche in Nordamerika auch niemals der Anglikanischen Kirche in Nordamerika beitreten können.

Trotz unserer Differenzen hinsichtlich Frauen im Diakonat und Priesteramt bzw. Presbyterat wurde für uns ein Weg zur Beteiligung an der Anglikanischen Kirche in Nordamerika erarbeitet, wodurch einerseits unser Zeugnis eine Verbindung zur weltweiten katholischen anglikanischen Kirchenfamilie gewinnt und andererseits gleichzeitig die Maßstäbe unserer örtlichen Jurisdiktion beibehalten werden. Man war bereit, unsere Überzeugung, dass Frauen nicht zum Weiheamt ordiniert werden, zu respektieren, und unsere Verbindung zu Diözesen mit Frauenordination zu begrenzen. Wir empfangen nicht die heilige Kommunion, wenn eine Frau die Elemente konsekriert. Auch wenn wir in unserer Provinz oder im Rahmen von GAFCON als Ganzes zusammentreffen, stehen männliche Bischöfe [der Eucharistiefeier] vor. Tatsächlich ist die derzeitige Praxis, dass sich mit Ausnahme von Altardienern nur Bischöfe im Chorraum befinden. Sogar diejenigen mit einer anderen Überzeugung, stimmen mit uns darin überein, dass solche Gepflogenheiten die einzige Möglichkeit sind, einen Gottesdienst der ganzen Kirchenprovinz zu feiern, bei dem alle die heilige Kommunion empfangen können.

Wir möchten euch auch darauf hinweisen, dass unsere Beziehung zu GAFCON durch die Anglikanische Kirche in Nordamerika uns in die Gemeinschaft mit vielen Diözesen und Kirchenprovinzen gebracht hat, die keine Frauen ordinieren. Wenn wir nicht Teil der Anglikanischen Kirche in Nordamerika wären, wäre unser historischer Kirchenbund mit der Anglikanischen Kirche von Nigeria (im Jahre des Herrn 2005) nicht fortgesetzt worden. Erzbischof Peter Akinola, der Primas der Anglikanischen Kirche von Nigeria (mit über vierundzwanzig Millionen Christen), wies uns bei der ersten Zusammenkunft von GAFCON in Jerusalem (im Jahre des Herrn 2008) an, durch eine neue nordamerikanische Kirchenprovinz in ein Konkordat mit seiner Kirche einzutreten; aus dieser Provinz wurde dann die Anglikanische Kirche in Nordamerika. Er sagte ausdrücklich, dass GAFCON nicht viele kleine, fragmentierte anglikanische Jurisdiktionen anerkennen würde, sondern nur eine neue Kirchenprovinz.

Daher stehen wir, was die traditionalistische Seite unserer kirchlichen Außenbeziehungen betrifft, durch die Anglikanische Kirche in Nordamerika bzw. durch GAFCON in Kirchengemeinschaft mit mehr Christen, die keine Frauenordination haben, als dies ohne Beteiligung an der Anglikanischen Kirche in Nordamerika der Fall wäre. In Bezug auf die altkirchliche Kirchenverfassung können wir unseren Maßstäben treu bleiben. In dieser Hinsicht wurde unser Grundsatz, sich mit der größeren anglikanischen Familie zu verbinden und zugleich unsere eigene Jurisdiktion zu behalten, vom Herrn gesegnet.

Auf der Basis der Grundsätze von Bibel und Bekenntnis sind die praktischen Vorteile, die wir als Teil der Anglikanischen Kirche in Nordamerika bzw. GAFCON genießen, über all unsere Vorstellungen hinausgegangen. Wir sind diese Beziehung eingegangen aufgrund unserer Selbstverpflichtung zum oben beschriebenen Grundsatz der Katholizität und nicht aufgrund pragmatischer Erwägungen. Da wir nun aber mit unseren anglikanischen Mitchristen an einem Tisch sitzen, weiß die anglikanische Welt, wer die Reformierten Episkopalkirchen sind und wofür wir stehen. Vor nicht langer Zeit waren wir sogar unter Anglikanern praktisch unbekannt. Nun sind unsere Ansichten nicht nur bekannt, sondern sie werden zunehmend respektiert und gehört.

Unser Zeugnis ist auf der Welt überallhin gelangt, wo der Anglikanismus vertreten ist; dadurch waren wir an Missionsprojekten beteiligt, die größer sind als alles, was wir je zuvor unternommen haben. Unsere Theologischen Seminare sind durch die Beziehung mit der Anglikanischen Kirche in Nordamerika bzw. GAFCON gewachsen; sie haben Studenten aus der gesamten Kirchenprovinz und aller Welt. Wir sind in ökumenischen Dialogen mit allen großen Kirchen der Christenheit engagiert, worin Millionen von Christen, die an Bibel und Bekenntnis glauben, vertreten sind. Unsere christlichen Lehrmaterialien, unsere Schulen, unser Bild von Gemeindepädagogik und unsere Anglikanische Schulvereinigung erreichen die Menschen in einer Kirchenprovinz von Zigtausenden; dadurch gibt es ein größeres Potential als je zuvor, unser Verständnis von geistlichem Wachstum zu verbreiten. Durch den Anglican Relief and Development Fund (anglikanischer Hilfs- und Entwicklungsfonds) wurde Nächstenliebe erwiesen und empfangen, die über alles hinausgeht, was wir jemals alleine leisten konnten (z.B. der Wiederaufbau eines reformiert-episkopalen Kirchengebäudes, das von einem Tornado niedergerissen wurde). Das offizielle Verlagshaus der Anglikanischen Kirche in Nordamerika druckte auf eigene Kosten unser neues reformiert-episkopales Gesangbuch und ist im Begriff, eine zweiten Auflage zu drucken; diesmal werden die Kosten vollständig vom Verlagshaus und dem Verkaufserlös gedeckt. Derselbe Verlag veröffentlichte auch die jüngste Apologie der Freien Kirche von England /FCE – ein Buch mit dem Titel „Anglikanische Ekklesiologie und das Evangelium“ von Bischof John Fenwick, dem Leitenden Bischof (Primus) der Freien Kirche von England / FCE. All diese Vorteile und viele mehr haben das Wirken der Reformierten Episkopalkirche zu Menschen und an Orte gebracht, die wir ohne unsere Beteiligung an der Anglikanischen Kirche in Nordamerika bzw. GAFCON nie hätten erreichen können; gleichzeitig haben wir unsere historischen biblischen Überzeugungen und unsere eigene Jurisdiktion bewahrt.

Uns ist bewusst, dass unsere historische Selbstverpflichtung zum Grundsatz der Katholizität und auch die praktischen Vorteile durchaus wesentliche Differenzen und Spannungen als Teil einer großen anglikanischen globalen Familie mit sich bringen. Wir sehen ein, dass es immer die Herausforderung gibt, Teil des Geschehens zu bleiben, anstatt abgeschieden in Isolation zu leben. Es gibt auch die Realität einer größeren Vielfalt, die mit der Mitgliedschaft in einer großen globalen Familie einhergeht, wie etwa auch die anderen Zweige der Christenheit. Nichtsdestotrotz sind wir, die Bischöfe der Reformierten Episkopalkirche in Nordamerika, überzeugt, dass diese kirchliche Bundesbeziehung der von Gott für uns eröffnete Weg zur Erfüllung unserer Pflicht als katholische Christen in der anglikanischen Familie ist, solange nur unsere Überzeugungen und unsere Jurisdiktion nicht gefährdet werden. Da der Herr mit sämtlichen Schutzvorkehrungen für uns vorgesorgt hat, halten wir einen Rückzug in eine unabhängige Jurisdiktion gegenwärtig nicht für seinen Willen.

Wir sind uns im Klaren, dass einige die Anglikanische Kirche in Nordamerika (ACNA) nur als eine Fortsetzung der Episkopalkirche der Vereinigten Staaten (TEC) und im Wesentlichen als das Gleiche ansehen. Wir merken jedoch an, dass sich die beiden Kirchen in Bezug auf ihre Selbstverpflichtungen und Struktur deutlich unterscheiden. Die grundlegende Theologische Erklärung der Anglikanischen Kirche in Nordamerika bekräftigt in ihrer Präambel, dass Jesus Christus der einzige Weg zu Gott dem Vater ist, und sie nimmt die Autorität der Heiligen Schrift als unveränderliches geschriebenes Wort Gottes an. Sie bekennt sich auch zu allen drei altkirchlichen Glaubensbekenntnissen, zur Christologie aller großen ökumenischen Konzilien, zum Allgemeinen Gebetbuch von 1662 (BCP) als liturgischer Norm und zu den Neununddreißig Glaubensartikeln als fundamentale Grundsätze anglikanischen Glaubens und nicht nur als historisches Dokument. Diese theologischen Selbstverpflichtungen gehen weit über das hinaus, was die heutige Episkopalkirche der Vereinigten Staaten und auch jene der früheren Jahre (die zum Beispiel das Athanasianum abgelehnt hat) jemals angenommen hat; dies ist wohl auch teilweise ursächlich für die positiven Aussagen der Erklärung des Bischofskollegiums.

Strukturell gibt es in der Anglikanischen Kirche in Nordamerika weitere Unterschiede zur Episkopalkirche der Vereinigten Staaten, insbesondere nämlich: gesonderte Jurisdiktionen wie die Reformierte Episkopalkirche in Nordamerika; Gemeinden, die ihr Eigentum selbst besitzen; die Verbindung mit dem Globalen Süden (Global South) des Anglikanismus durch GAFCON; die Möglichkeit für Gemeinden, mit ihrem Eigentum und ohne Folgen die Kirche zu verlassen; und nun auch die nachweisbare Bereitschaft, ein Gutachten über das Weiheamt anfertigen zu lassen. Der Frage der Frauenordination wurde in der Episkopalkirche der Vereinigten Staaten niemals ein theologisches Gutachten gewidmet. Aus unserer Sicht wurden die positiven Aussagen, die in der Erklärung des Bischofskollegiums enthalten sind, in der Episkopalkirche nie getroffen. Ja, wir haben eine schwierige Diskussion mit dem Gutachten über das Weiheamt begonnen. Falls die Anglikanische Kirche in Nordamerika versuchen würde, uns aus unserem Status als gesonderte Jurisdiktion heraus zu zwingen, würden wir die Kirche verlassen. Dies war bisher alles andere als der Fall. Vielmehr hat es die Bereitschaft gegeben, uns zu hören. Auch dies spiegeln die Kommentare in der Erklärung des Bischofskollegiums wider. Daher unterscheidet sich die Anglikanische Kirche in Nordamerika in vielerlei Hinsicht von der Episkopalkirche der Vereinigten Staaten; deshalb waren und sind wir zur Beteiligung [an jener Kirche] bereit, so lange wie ihre theologischen Selbstverpflichtungen und Strukturen bleiben wie sie sind und wir unsere gesonderte Jurisdiktion als Reformierte Episkopalkirche in Nordamerika mitsamt unserer eigenen Verfassung und eigenen Kanones behalten können.

Wir hoffen, dass dieses Schreiben euch zu einem besseren Verständnis jener Gründe führt, aus welchen unsere Vorgänger die Reformierte Episkopalkirche in Nordamerika in die Anglikanische Kirche in Nordamerika geführt haben. Sie haben die Unterschiede und Risiken vollständig erkannt. Aus diesem Grund forderten sie ein verpflichtendes Gutachten zur Frage der Frauenordination. Zwar mag die Hoffnung bestanden haben mag, dass die Praxis [der Frauenordination] durch ein solches Gutachten abgeschafft würde; gleichwohl erkannten viele der von Anfang an Beteiligten unter uns, dass nicht ein einziges Gutachten und eine einzige Zusammenkunft von Bischöfen genügen würde, um eine irrige, aber in der Kultur jahrzehntelang tief verwurzelte Praxis sofort zu ändern. Abgesehen von dem offensichtlichen Wunsch, die historische, biblische und überlieferte Praxis wiederherzustellen, ging es unseren Vorgängern um ein ernsthaftes Gutachten, das eine Darlegung und Diskussion der biblischen Auffassung unter den Bischöfen ermöglicht. Die Hoffnung war, dass Fortschritte in Richtung auf eine Anerkennung der biblischen Auffassung zur Frauenordination gezeitigt würden. Obwohl wir uns viel mehr gewünscht hätten, sehen wir uns bestärkt durch die gute Arbeit der Studiengruppe zum Weiheamt, durch die deutlichen und beispiellosen Aussagen des Bischofskollegiums zur Frauenordination, nämlich als „Neuerung gegenüber der apostolischen Tradition und der altkirchlichen Kirchenverfassung“, sowie durch die Anerkennung der unzureichenden biblischen Ermächtigung für eine Weihe von Frauen zum Priesteramt, womit sie auch nicht als Standardpraxis der Kirchenprovinz in Frage kommt. Diese Entwicklungen zeigen uns, dass der Herr von uns die Fortsetzung unserer Arbeit und unseres Zeugnisses in der Anglikanischen Kirche in Nordamerika möchte.

Diejenigen unter uns, die dem Bischofsrat der Reformierten Episkopalkirche in Nordamerika angehören, versprechen Wachsamkeit und die laufende Prüfung unserer Beziehung zur Anglikanischen Kirche in Nordamerika. Wir werden weiterhin prüfen, inwieweit wir an verschiedenen Aktivitäten der Anglikanischen Kirche in Nordamerika teilnehmen können. Diejenigen von uns, die Bischöfe von reformiert-episkopalen Jurisdiktionen außerhalb Kanadas und der Vereinigten Staaten sind, bieten unseren Brüdern und allen ihren Geistlichen und Gemeinden ihre Unterstützung und Bestärkung an, da sie in einer schwierigen Situation ein gläubiges Zeugnis bewahren.

Abschließend bitten wir um Eure Gebete, damit wir und das ganze Volk Gottes vom Herrn geführt werden, während wir uns mit diesen schwierigen Fragen auseinandersetzen. Als Bischöfe sind wir Hirten der Diener Gottes und Hüter des apostolischen Glaubens. Wir danken Euch allen für Eure Liebe zu Gott und seiner Kirche, besonders in der Familie der Reformierten Episkopalkirchen. Möge Gott Euch alle reich segnen.

Mit freundlichen Grüßen in Christus

NordamerikaLeitender Bischof Ray R. Sutton

Bischof Walter R. Banek

Bischof David L. Hicks

Bischof Charles Gillin

Bischof Alphonza Gadsden

Bischof William J. White

Bischof Daniel R. Morse

Bischof Peter Manto.

 

Kroatien

Bischof Jasmin Milic

 

 

Westkanada

Bischof Charles Dorrington

 

Kuba

Bischof Raúl Willians Mendez Suarez

 

Deutschland

Bischof Gerhard Meyer

 

Freie Kirche von England / Reformierte Episkopalkirche in England

Leitender Bischof John Fenwick

Bischof Paul Hunt

Bischof Josep Rossello (Brasilien)

 

 

[1] Streng abgeschlossener Versammlungsraum für Bischöfe der Gesamtkirche bei äußerst wichtigen Entscheidungen.

[2] S.d. Erklärung im Vorwort: …dass sich“ katholisch“ auf die gesamte christliche Kirche bezieht.

[3] Das »Lambeth-Viereck« (von 1888)

  • AT und NT als geoffenbartes Wort Gottes;
  • das nicänische Glaubensbekenntnis (Nicäno-Konstantinopolitanum) als Feststellung des christl. Glaubens;
  • die zwei Sakramente des Herrn, d.h. Taufe und Herrenmahl;
  • das historische Bischofsamt.

 

[4] Anglikanische Kirche in Deutschland / REK (Namensänderung seit 2015)

[5] kirchliche Vollmacht, Recht des Klerus und Laien zur Leitung der Mitglieder der Kirche (mit den Funktionen Gesetzgebung, Rechtsprechung, Verwaltung)

[6]  Die Leitung der Reformierten Episkopalkirche als kleinere Einheit der übergeordneten Anglikanischen Kirche in Nordamerika (ACNA) wird von ihr selbständig nach eigener Verfassung und Kanones übernommen. Die übergeordnete Gesamtkirche / ACNA kommt erst dann zum Einsatz, wenn die kleiner Teilkirche REKC Aufgaben nicht bewältigen kann. Trotzdem ist sie in der Gesamtleitung, Haus der Bischöfe, vertreten.