1. Zu Kinderehen und Planungen auf Regierungsebene:
Worum es im neuen Gesetz gehen soll:
Kernpunkt des Streits: Nach dem Gesetzentwurf sollen Kinderehen in Deutschland nur dann für nichtig erklärt werden, wenn das Kindeswohl des minderjährigen Ehepartners nachweislich gefährdet ist. Minderjährige Ehefrauen (14 Jahre und jünger) müssten dann im Ernstfall vor Gericht gegen ihre Ehemänner aussagen, um eine Auflösung der Ehe durchzusetzen – völlig illusorisch!
Nach der Kehrtwende in Sachen Kinderehe in Deutschland hat Maas einen Proteststurm losgetreten. Vor allem im Internet wird der Justizminister scharf attackiert.
Wütender Protest gegen den Gesetzentwurf
Am Tag nach dem Bekanntwerden des Gesetzentwurfes herrscht helle Empörung. Vor allem aus den Reihen der CDU kommen wütende Proteste und sogar Rücktrittsforderungen gegen den SPD-Minister.
Christina Schwarzer, Bundestagsabgeordnete der CDU aus Berlin, fordert unter dem Titel: „Kinder gehören in die Schule, nicht ins Ehebett“: „Nicht das erste Mal, dass ich beim Thema Kinderschutz über unseren Justizminister einfach nur entsetzt bin. 13-Jährige gehören in die Schule und nicht in ein Ehebett. Wir müssen schnellstmöglich alle im Ausland geschlossenen Kinderehen annullieren und auch für Deutschland sämtliche Ausnahmeregelungen abschaffen. Ehe erst ab 18! Warum will Heiko Maas eher die Ehemänner schützen als die Kinderbräute? Unfassbar!“
2. Genaue Aussagen der Anglikanischen Kirche i.D. / REK zu Personen, die nicht kirchlich geheiratet werden können.
Download zu: verwandtschaftsverhaltnisse-ehehinterungsgrunde
Hinweise zum Hochzeitsgottesdienst (Allgemeines Gebetbuch) der Anglikanischen Kirche in Deutschland und Nordamerika sowie in allen konservativen Anglikanischen Provinzen weltweit:
Verwandtschafts– und Verschwägerungstafel
Aufgrund göttlicher Offenbarung erlaubt die Kirche nur die Eheschließung zweier Personen unterschiedlichen Geschlechts; ferner ist Verwandten die Heirat untereinander durch die Kirche wie folgt untersagt.
Einem Mann ist die Ehe untersagt mit:
seiner MUTTER
seiner Tochter
der Mutter seines Vaters
der Mutter seiner Mutter
der Tochter seines Sohnes
der Tochter seiner Tochter
seiner Schwester
der Tochter seines Vaters
der Tochter seiner Mutter
der Mutter seiner Frau
der Tochter seiner Frau
der Frau seines Vaters
der Frau seines Sohnes
der Frau des Vaters seines Vaters
der Frau des Vaters seiner Mutter
der Mutter des Vaters seiner Frau
der Mutter der Mutter seiner Frau
der Tochter des Sohnes seiner Frau
der Tochter der Tochter seiner Frau
der Frau des Sohnes seines Sohnes
der Frau des Sohnes seiner Tochter
der Schwester seines Vaters
der Schwester seiner Mutter
der Tochter seines Bruders
der Tochter seiner Schwester
Einer Frau ist die Ehe untersagt mit:
ihrem VATER
ihrem Sohn
dem Vater ihres Vaters
dem Vater ihrer Mutter
dem Sohn ihres Sohnes
dem Sohn ihrer Tochter
ihrem Bruder
dem Sohn ihres Vaters
dem Sohn ihrer Mutter
dem Vater ihres Mannes
dem Sohn ihres Mannes
dem Mann ihrer Mutter
dem Mann ihrer Tochter
dem Mann der Mutter ihres Vaters
dem Mann der Mutter ihrer Mutter
dem Vater des Vaters ihres Mannes
dem Vater der Mutter ihres Mannes
dem Sohn des Sohnes ihres Mannes
dem Sohn der Tochter ihres Mannes
dem Mann der Tochter ihres Sohnes
dem Mann der Tochter ihrer Tochter
dem Bruder ihres Vaters
dem Bruder ihrer Mutter
dem Sohn ihres Bruders
dem Sohn ihrer Schwester
Hierin umfasst der Begriff „Bruder“ auch Halbbrüder; ebenso umfasst der Begriff „Schwester“ auch Halbschwestern.
www.anglikaner.de; www.gebetbuch.org
Schlagwörter: Kinderehen, Verwandtschaftsehen