Kinderehen & Eheschließung mit Verwandten etc.

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1. Zu Kinderehen und Planungen auf Regierungsebene:

Worum es im neuen Gesetz gehen soll:

Kernpunkt des Streits: Nach dem Gesetzentwurf sollen Kinderehen in Deutschland nur dann für nichtig erklärt werden, wenn das Kindeswohl des minderjährigen Ehepartners nachweislich gefährdet ist. Minderjährige Ehefrauen (14 Jahre und jünger) müssten dann im Ernstfall vor Gericht gegen ihre Ehemänner aussagen, um eine Auflösung der Ehe durchzusetzen – völlig illusorisch!

Nach der Kehrtwende in Sachen Kinderehe in Deutschland hat Maas einen Proteststurm losgetreten. Vor allem im Internet wird der Justizminister scharf attackiert.  

Wütender Protest gegen den Gesetzentwurf

Am Tag nach dem Bekanntwerden des Gesetzentwurfes herrscht helle Empörung. Vor allem aus den Reihen der CDU kommen wütende Proteste und sogar Rücktrittsforderungen gegen den SPD-Minister.

Christina Schwarzer, Bundestagsabgeordnete der CDU aus Berlin, fordert unter dem Titel: „Kinder gehören in die Schule, nicht ins Ehebett“: „Nicht das erste Mal, dass ich beim Thema Kinderschutz über unseren Justizminister einfach nur entsetzt bin. 13-Jährige gehören in die Schule und nicht in ein Ehebett. Wir müssen schnellstmöglich alle im Ausland geschlossenen Kinderehen annullieren und auch für Deutschland sämtliche Ausnahmeregelungen abschaffen. Ehe erst ab 18! Warum will Heiko Maas eher die Ehemänner schützen als die Kinderbräute? Unfassbar!“

2. Genaue Aussagen der Anglikanischen Kirche i.D. / REK  zu Personen, die nicht kirchlich geheiratet werden können.

 Download zu:  verwandtschaftsverhaltnisse-ehehinterungsgrunde

Hinweise zum Hochzeitsgottesdienst (Allgemeines Gebetbuch)  der Anglikanischen Kirche in Deutschland und Nordamerika sowie in allen konservativen Anglikanischen Provinzen weltweit:

 Verwandtschaftsund Verschwägerungstafel

Aufgrund göttlicher Offenbarung erlaubt die Kirche nur die Eheschließung zweier Personen unterschiedlichen Geschlechts; ferner ist Verwandten die Heirat untereinander durch die Kirche wie folgt untersagt.

 

Einem Mann ist die Ehe untersagt mit:

seiner MUTTER

seiner Tochter

der Mutter seines Vaters

der Mutter seiner Mutter

der Tochter seines Sohnes

der Tochter seiner Tochter

seiner Schwester

der Tochter seines Vaters

der Tochter seiner Mutter

der Mutter seiner Frau

der Tochter seiner Frau

der Frau seines Vaters

der Frau seines Sohnes

der Frau des Vaters seines Vaters

der Frau des Vaters seiner Mutter

der Mutter des Vaters seiner Frau

der Mutter der Mutter seiner Frau

der Tochter des Sohnes seiner Frau

der Tochter der Tochter seiner Frau

der Frau des Sohnes seines Sohnes

der Frau des Sohnes seiner Tochter

der Schwester seines Vaters

der Schwester seiner Mutter

der Tochter seines Bruders

der Tochter seiner Schwester

 Einer Frau ist die Ehe untersagt mit:

ihrem VATER

ihrem Sohn

dem Vater ihres Vaters

dem Vater ihrer Mutter

dem Sohn ihres Sohnes

dem Sohn ihrer Tochter

ihrem Bruder

dem Sohn ihres Vaters

dem Sohn ihrer Mutter

dem Vater ihres Mannes

dem Sohn ihres Mannes

dem Mann ihrer Mutter

dem Mann ihrer Tochter

dem Mann der Mutter ihres Vaters

dem Mann der Mutter ihrer Mutter

dem Vater des Vaters ihres Mannes

dem Vater der Mutter ihres Mannes

dem Sohn des Sohnes ihres Mannes

dem Sohn der Tochter ihres Mannes

dem Mann der Tochter ihres Sohnes

dem Mann der Tochter ihrer Tochter

dem Bruder ihres Vaters

dem Bruder ihrer Mutter

dem Sohn ihres Bruders

dem Sohn ihrer Schwester

Hierin umfasst der Begriff „Bruder“ auch Halbbrüder; ebenso umfasst der Begriff „Schwester“ auch Halbschwestern.

www.anglikaner.de;       www.gebetbuch.org

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